Ratgeber / Betriebskosten oder Nebenkosten – der Unterschied für Vermieter
Betriebskosten und Nebenkosten: was Sie wirklich abrechnen
Im Alltag sagt jeder Nebenkosten. Im Gesetz und auf dem Schriftstück zählen Betriebskosten. Wer das vermischt, legt Reparaturen mit um – oder lässt zulässige Posten weg.
Betriebskosten sind die laufenden Kosten des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, § 1 BetrKV, aufgelistet in § 2. Nebenkosten ist kein Rechtsbegriff: oft die Betriebskosten plus alles, was das Haus sonst noch kostet (Instandhaltung, Verwaltung). Nur der erste Topf darf – mit Vertrag – in der Jahresabrechnung landen.
In einem Satz
Alle Betriebskosten sind Nebenkosten im lockeren Sinn. Nicht alle Nebenkosten sind Betriebskosten. Die Abrechnung heißt rechtlich Betriebskostenabrechnung, auch wenn der Brief „Nebenkosten“ sagt.
Was das für die PDF ändert
- Überschrift und Positionen: Betriebskostenarten, nicht „sonstige Hauskosten“.
- Heizung und Warmwasser folgen zusätzlich der HeizkostenV.
- Was Sie selbst tragen, steht nicht als Zeile mit 0 € – es fehlt einfach.
Die Liste: umlagefähig · nicht umlagefähig. Im Assistenten sind die BetrKV-Nummern vorausgefüllt.
Direkt anwenden: Nebenkostenabrechnung ohne Anmeldung erstellen.