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Ratgeber / Betriebskosten oder Nebenkosten – der Unterschied für Vermieter

Betriebskosten und Nebenkosten: was Sie wirklich abrechnen

Im Alltag sagt jeder Nebenkosten. Im Gesetz und auf dem Schriftstück zählen Betriebskosten. Wer das vermischt, legt Reparaturen mit um – oder lässt zulässige Posten weg.

Betriebskosten sind die laufenden Kosten des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, § 1 BetrKV, aufgelistet in § 2. Nebenkosten ist kein Rechtsbegriff: oft die Betriebskosten plus alles, was das Haus sonst noch kostet (Instandhaltung, Verwaltung). Nur der erste Topf darf – mit Vertrag – in der Jahresabrechnung landen.

In einem Satz

Alle Betriebskosten sind Nebenkosten im lockeren Sinn. Nicht alle Nebenkosten sind Betriebskosten. Die Abrechnung heißt rechtlich Betriebskostenabrechnung, auch wenn der Brief „Nebenkosten“ sagt.

Was das für die PDF ändert

Die Liste: umlagefähig · nicht umlagefähig. Im Assistenten sind die BetrKV-Nummern vorausgefüllt.

Direkt anwenden: Nebenkostenabrechnung ohne Anmeldung erstellen.

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