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Ratgeber / Nicht umlagefähige Nebenkosten: was Vermieter selbst tragen

Nicht umlagefähige Nebenkosten – die Liste für kleine Vermieter

§ 1 BetrKV zieht die Grenze: laufende Betriebskosten ja, Instandhaltung und Verwaltung nein. Die meisten Einwendungen sitzen genau hier.

Die 17 Nummern aus § 2 BetrKV sind die Obergrenze. Alles andere bleibt beim Vermieter – auch wenn die Rechnung im Hausordner liegt.

Immer selbst tragen

Grauzone: nur mit Vertrag und Wiederholung

Nr. 17 („sonstige“) ist kein Sammelkorb. Laufend, konkret bezeichnet, Betriebskostencharakter. Typisch: jährliche Rauchmelder-Wartung, wiederkehrende Dachrinnenreinigung. Einmalkauf oder Miete der Melder gehört nicht dazu – Details unter Rauchwarnmelder.

Prüffrage

Fällt der Betrag jedes Jahr wieder an, weil das Haus betrieben wird – oder weil etwas kaputt war oder verwaltet wurde? Nur der erste Fall kommt in die Abrechnung. Umlageklar listet die BetrKV-Positionen vor; freie Zeilen müssen Sie selbst benennen.

Direkt anwenden: Nebenkostenabrechnung ohne Anmeldung erstellen.

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