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Ratgeber / CO₂-Kosten aufteilen: 10-Stufen-Modell für Vermieter

CO₂-Kostenaufteilung nach dem 10-Stufen-Modell

Seit 2023 teilt das CO2KostAufG den CO₂-Preis am Heizstoff. Je schlechter das Haus, desto größer der Vermieteranteil – und der darf nicht in der Nebenkostenabrechnung landen.

Die Einstufung steht in der Anlage zu den §§ 5 bis 7 CO2KostAufG. Maßstab ist der Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung in kg CO₂ je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.

Die gesetzliche Tabelle

Den kg-Wert liefert in der Praxis oft der Brennstofflieferant oder die Heizkostenabrechnung. Umlageklar nimmt den Wert entgegen, wählt die Stufe und legt nur den Mieteranteil um.

CO₂-Schritt im Assistenten öffnen

Direkt anwenden: Nebenkostenabrechnung ohne Anmeldung erstellen.

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