Ratgeber / CO₂-Kosten aufteilen: 10-Stufen-Modell für Vermieter
CO₂-Kostenaufteilung nach dem 10-Stufen-Modell
Seit 2023 teilt das CO2KostAufG den CO₂-Preis am Heizstoff. Je schlechter das Haus, desto größer der Vermieteranteil – und der darf nicht in der Nebenkostenabrechnung landen.
Die Einstufung steht in der Anlage zu den §§ 5 bis 7 CO2KostAufG. Maßstab ist der Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung in kg CO₂ je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.
Die gesetzliche Tabelle
- < 12 kg: Mieter 100 %, Vermieter 0 %
- 12 bis < 17: 90 / 10
- 17 bis < 22: 80 / 20
- 22 bis < 27: 70 / 30
- 27 bis < 32: 60 / 40
- 32 bis < 37: 50 / 50
- 37 bis < 42: 40 / 60
- 42 bis < 47: 30 / 70
- 47 bis < 52: 20 / 80
- ≥ 52 kg: Mieter 5 %, Vermieter 95 %
Den kg-Wert liefert in der Praxis oft der Brennstofflieferant oder die Heizkostenabrechnung. Umlageklar nimmt den Wert entgegen, wählt die Stufe und legt nur den Mieteranteil um.
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