Ratgeber / Verteilerschlüssel Nebenkosten: Wohnfläche, Personen, Verbrauch
Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung
Der Schlüssel steht meist im Mietvertrag. Fehlt er, gilt für die meisten Kosten die Wohnfläche – nicht „jeder zahlt gleich“, und nicht automatisch Personen.
Jede Kostenart braucht einen Schlüssel. Vier tauchen bei kleinen Vermietern auf. Mischen Sie sie nicht innerhalb einer Position.
Wohnfläche
Standard für Grundsteuer, Versicherung, Müll, Garten, Hauslicht, Schornstein. Anteil = Wohnfläche der Wohnung geteilt durch die Fläche des Hauses. Leerstand dieser Wohnung bleibt beim Vermieter; die Nachbarn zahlen ihn nicht mit. Deshalb muss die Summe der Wohnungen zur Hausfläche passen.
Personen
Manchmal für Wasser, wenn kein Zähler da ist. Nur tatsächlich gemeldete Personentage. Ein Leerstand verschiebt den Anteil auf die anderen – deshalb nur wählen, wenn der Vertrag das vorsieht und Sie die Belegung kennen.
Wohneinheit
Jede vermietete Einheit zahlt denselben Anteil. Praktisch bei gleicher Ausstattung, grob bei 45 m² neben 110 m². Leerstand einer Einheit trägt der Vermieter.
Verbrauch
Nur mit Messung. Wasser in m³, Heizung in kWh oder Ableseeinheiten – intern gleich halten. Für zentrale Heizung und Warmwasser gilt zusätzlich die HeizkostenV: 50–70 % Verbrauch, Rest Fläche. 100 % Verbrauch ist dort unzulässig. Fehlen die Werte, verteilt Umlageklar den Rest nach Wohnfläche und warnt in der Prüfung.
Was der Vertrag schlägt
Ein vereinbarter Schlüssel bindet, solange er nicht gegen zwingendes Recht läuft (HeizkostenV, CO₂). Fehlt jede Vereinbarung, ist Wohnfläche der sichere Default – nicht Personen. Unterjähriger Einzug steht unter Mieterwechsel.
Im Schritt Kosten wählen Sie den Schlüssel je Position. Jetzt verteilen.
Direkt anwenden: Nebenkostenabrechnung ohne Anmeldung erstellen.