Ratgeber / Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel unterjährig berechnen
Unterjährige Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel
Excel verteilt gern die ganze Jahressumme auf wer gerade noch da ist. Genau das ist bei Wohnfläche und Einheiten falsch: Leerstand ist Vermietersache.
Zieht ein Mieter am 30. Juni aus, trägt er die flächenabhängigen Kosten nur für seine Wohnzeit. Die leere zweite Jahreshälfte der Wohnung bleibt beim Vermieter. Die Nachbarn dürfen dafür nicht höher belastet werden.
So rechnet Umlageklar
- Wohnfläche und Einheiten: Anteil × (Tage der Nutzung / Tage des Zeitraums). Der Rest der Wohnung ist Vermieteranteil.
- Personen: nur tatsächlich gemeldete Personentage. Hier trägt ein Leerstand faktisch die anderen mit – deshalb Personenschlüssel mit Bedacht wählen.
- Verbrauch: nur gemessene Einheiten. Wer nichts verbraucht hat, zahlt den Verbrauchsanteil nicht.
Zwei Abrechnungen, ein Haus
Für Vor- und Nachmieter derselben Wohnung erzeugen Sie zwei PDFs mit denselben Gesamtkosten, aber unterschiedlichen Nutzungszeiträumen. Die Haussummen bleiben identisch, die Anteile nicht. Steht die Wohnung dazwischen leer, bleibt dieser Anteil bei Ihnen – siehe Leerstand in der Abrechnung.
Im Schritt „Wohnungen“ tragen Sie Einzug und Auszug ein. Jetzt durchrechnen.
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