Ratgeber / Leerstand in der Nebenkostenabrechnung: wer zahlt den Anteil
Leerstand: der leere Anteil bleibt beim Vermieter
Eine leere Wohnung macht die Nachbarn nicht teurer. Wer die Fläche der Leereinheit aus dem Nenner nimmt, legt Ihren Leerstand um – das hält vor Gericht regelmäßig nicht.
Bei Wohnfläche und bei Einheiten bleibt die Hausgröße die Hausgröße. Der Anteil der leeren Einheit ist Ihr Anteil. Verbrauch ohne Messung folgt oft derselben Logik. Gemessener Verbrauch der Leereinheit (Heizung auf Frostschutz) tragen Sie, nicht die Nachbarn.
Beispiel Wohnfläche
Haus 200 m², zwei Wohnungen à 100 m², Grundsteuer 1.200 €. Wohnung B leer. Mieter A zahlt 600 €, nicht 1.200 €. Die anderen 600 € bleiben bei Ihnen. Falsch wäre: 1.200 € ÷ 100 m² vermietet.
Personen und Verbrauch
Personenschlüssel: niemand gemeldet in der Leereinheit – die anderen Personen teilen die Kosten. Deshalb nur wählen, wenn der Vertrag das vorsieht. Verbrauch: nur gemessene Einheiten. Zwischen Auszug und Einzug gelten die tageweisen Anteile.
Selbst genutzt
Die Wohnung, in der Sie wohnen, ist kein Leerstand, aber ebenfalls Ihr Anteil. Als zweite Einheit anlegen oder die Hausfläche größer lassen als die vermietete. Ablauf: eine Wohnung.
Im Assistenten die Hausfläche nicht auf die vermieteten Quadratmeter kürzen. Flächen eintragen.
Direkt anwenden: Nebenkostenabrechnung ohne Anmeldung erstellen.