Ratgeber / Gartenpflege umlegen: laufende Pflege ja, Neuanlage nein
Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung
Rasen mähen und Sträucher ersetzen kann Betriebskosten sein. Einen Garten neu anlegen oder den Rasenmäher kaufen nicht. Alle zahlen mit, wenn der Vertrag Nr. 10 trägt – auch wer den Rasen nie betritt.
§ 2 Nr. 10 nennt die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, Spielplätze, nicht öffentliche Wege. Laufend und dem Haus dienend. Einmal die Fläche neu bauen ist Instandsetzung.
Rein
- Mähen, Vertikutieren, Unkraut, Düngen, Wässern, Schnitt, Abfuhr
- Ersatz abgestorbener Pflanzen, Sandwechsel am Spielplatz
- Fremdfirma oder Ihre eigene Arbeitszeit zum ortsüblichen Netto ohne USt – wenn Sie wirklich pflegen
Raus
- Erstmalige Anlage, Komplettumbau, neue Bewässerung als Baumaßnahme
- Rasenmäher, Häcksler, einmalige Großgeräte
- Öffentliche Grünfläche, die jeder nutzen darf – nicht nur das Haus
- Garten, der nur einer Wohnung zugeordnet ist und im Mietvertrag bei dieser liegt
Hausmeister nicht mischen
Liegt die Gartenarbeit im Hausmeisterlohn, bleibt sie dort. Zusätzlicher Gärtner: eigene Zeile Gartenpflege, nicht zweimal dieselbe Stunde. Wirtschaftlich muss der Preis zum Grundstück passen – das teuerste Abo für 40 m² Rasen hält oft nicht.
In Umlageklar die Position Gartenpflege mit dem Jahresbetrag, Schlüssel Wohnfläche. Grenze zu Reparaturen: nicht umlagefähig. Betrag eintragen.
Direkt anwenden: Nebenkostenabrechnung ohne Anmeldung erstellen.