UUmlageklar

Ratgeber / Gartenpflege umlegen: laufende Pflege ja, Neuanlage nein

Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung

Rasen mähen und Sträucher ersetzen kann Betriebskosten sein. Einen Garten neu anlegen oder den Rasenmäher kaufen nicht. Alle zahlen mit, wenn der Vertrag Nr. 10 trägt – auch wer den Rasen nie betritt.

§ 2 Nr. 10 nennt die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, Spielplätze, nicht öffentliche Wege. Laufend und dem Haus dienend. Einmal die Fläche neu bauen ist Instandsetzung.

Rein

Raus

Hausmeister nicht mischen

Liegt die Gartenarbeit im Hausmeisterlohn, bleibt sie dort. Zusätzlicher Gärtner: eigene Zeile Gartenpflege, nicht zweimal dieselbe Stunde. Wirtschaftlich muss der Preis zum Grundstück passen – das teuerste Abo für 40 m² Rasen hält oft nicht.

In Umlageklar die Position Gartenpflege mit dem Jahresbetrag, Schlüssel Wohnfläche. Grenze zu Reparaturen: nicht umlagefähig. Betrag eintragen.

Direkt anwenden: Nebenkostenabrechnung ohne Anmeldung erstellen.

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