Ratgeber / Nebenkostenabrechnung Frist: 12 Monate für Vermieter
Frist der Nebenkostenabrechnung: zwölf Monate nach Periodenende
Die materiell richtige Abrechnung nützt wenig, wenn sie zu spät beim Mieter ist. Für Vorauszahlungen gilt in der Regel die Jahresfrist des § 556 Abs. 3 BGB.
Endet der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember, muss die Abrechnung dem Mieter in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres zugehen – nicht nur erstellt, sondern zugegangen. Danach sind Nachforderungen des Vermieters regelmäßig ausgeschlossen, Guthaben des Mieters bleiben geschuldet.
Was „Zugang“ heißt
Ein PDF im eigenen Ordner reicht nicht. Entscheidend ist, dass der Mieter die Abrechnung zur Kenntnis nehmen kann. Einwurf, Einschreiben oder nachweisbarer Versand mit Anschreiben sind praxisüblich. Umlageklar erzeugt das PDF, den Versand erledigen Sie selbst.
Einwendungsfrist des Mieters
Der Mieter hat nach Zugang ebenfalls zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben. Deshalb gehören Belege zur Einsicht dazu – das Tool ersetzt den Belegordner nicht. Was Sie zeigen müssen, steht unter Belegeinsicht.
Die Frist steht als Hinweis in der Prüfung des Wizards. Das Begleitschreiben steht unter Anschreiben zur Nebenkostenabrechnung.
Direkt anwenden: Nebenkostenabrechnung ohne Anmeldung erstellen.